Die Grundvoraussetzung einer ordentlichen Vollmachtübertragung an Abgeordnete regelt Artikel 38 GG
Dazu gehören wahlberechtigte Mandatsgeber und voll rechtsfähige Kandidaten, die ohne Liste oder Mittels"männer" zu wählen sind.
Dieser Kurs vermittelt die Grundlagen der verfassungsmäßigen Legitimationsübertragung.

- Trainer/in: Jürgen Korthof